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Mittwoch, 14. Mai 2008
Kompetenzanfall im Bundestag
Und noch ein Anschlag auf die Pressefreiheit. Fotografen in Deutschland sollen von Künstlern, die irgendein Trumm im öffentlichen Raum herumstehen haben, bei Landschafts- und Architekturaufnahmen Genehmigungen einholen müssen. Am Ende der Entwicklung muss man dann bei Aufnahmen der Fußgängerzone die schriftliche Genehmigung auf Ablichtung jedes einzelnen Passanten einholen. Journalisten und professionelle Fotografen wurden von der Bundestags-Enquêtekommission natürlich nicht zu den Plänen befragt. Warum auch? Wir sind ja deutsche Politiker.

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also carpe diem, bevor Kunscht ohne Publikum erfolgt!

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diese innenstadtkünstler haben halt auch relativ grosse bestechungsgeldausgaben an die örtlichen stadtwerke, dass die ihren kram nicht jedesmal als sperrmüll abschleppen und einschmelzen. da müssen die sich irgendwie refinanzieren.

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Mit der Pressefreiheit hat das wenig bis nichts zu tun, es geht ja um eine Vergütungspflicht für die gewerbliche Verwertung von Kunstwerken im öffentlichen Raum.

Bezüglich der »heimlichen« Fotografie (wobei ich das von Streuli z.B. gar nicht weiß) fremder Menschen habe noch keine abschließende Meinung entwickelt, da zappelt es in mir, da streiten sich Kunst und Kollegen.

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Das reicht mir als Argument nicht. Es geht doch trotzdem irgendwie um eine Definition des öffentlichen Raumes: ist das Monument oder der Postkartenbrunnen Teil davon, also Gesellschaftsgut, oder nicht? Selbst mit der Einschränkung, dass es nur um die gewerbliche Weiterverwendung geht: was gewerblich ist und was nicht, wird wieder ein sehr schwammiger Gegenstand von Gerichtsverhandlungen und findige Abmahner.

Ist es die Postkarte, die verkauft wird? Ist es das Bild in einem Fotoband, auf dem irgendein bräsiges Kunsthandwerksteil wie deutlich auch immer zu sehen ist? Ist es das Foto eines Monuments, das ich in einem mit Google Ads gesponserten Weblog veröffentliche (denn auch das ist "gewerblich")?

Und was ist mit dem Pressefotografen, der eine Gedenkveranstaltung sagen wir an einem Holocaust-Mahnmal fotografieren will.

Es geht für mich um Kunstwerke, die öffentlich freigegeben sind, die Öffentlichkeit, die auch mir, als Passant, als Fotograf, "mitgehört", die plötzlich mittels Urheberrecht der öffentlichen Zugänglichkeit, der Veröffentlichbarkeit ohne Nachfrage, entzogen werden wird. Und ob sich das auf Kunstwerke beschränkt, oder ob Bauwerke langfristig dazu kommen, ist auch so eine Sache.

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Recht ist ja immer ein System verbundener Röhren. Dein Anliegen, das alles frei und offen zu halten, teile ich. Aber der Weg dorthin kann ja nicht über die Entrechtung anderer führen.

Auch wenn alles immer komplizierter wird - die Rechte der Künstler und Künstlerinnen klarer zu schützen finde ich erst einmal gut. Das Ziel, den öffentlichen Raum für alle auch in weitestgehender Freiheit zugänglich zu lassen, muss dann eben auf anderem Wege erreicht werden. Beispielsweise – wie weiter unten schon erwähnt – durch ein Buyout, indem eben alle Kunstwerke, die mit öffentlichem Geld gekauft werden, inklusive all dieser (Verwertungs-)Rechte eingekauft werden.

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Was ist dann mit den Werken, die vor einer solchen Gesetzesnovelle hingestellt wurden? Vom Menschenverstand her würde ich sagen: die Künstler wussten, dass die Werke frei zu vervielfältigen sein würden. Mit dem Gesetz können sie dann klagen. Nicht dass ich den Künstlern keine angemessene Bezahlung gönnte. Aber bei Deiner Regelung frage ich mich: warum braucht man das Gesetz überhaupt, wenn es nur zu einem formalen Vertragszusatz führen soll?

Deine Position ist nachvollziehbar, wenn es, sagen wir, um einen Bildband zu den Werken von Künstler XY im öffentlichen Raum geht, ohne den Künstler mit einem Cent zu beteiligen. Aber würde Dein Vorschlag hier weiterhelfen, wenn die Künstler doch den Vertrag unterschrieben haben? Und nochmal: wie willst Du das abgrenzen von weniger klaren Fällen? Traust Du dem Deutschen Bundestag oder der Justiz da eine klare Lösung zu?

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Dass es zwangsläufig Werke gibt, die vor einer solchen Novelle entstanden und gekauft wurden, ist ja kein Argument gegen ein Gesetz, das diese Angelegenheit klarer regelt. Denkbare Formen des Umgangs damit wären vielfältig (wie bei allen neuen Gesetzen) - von der Nachverhandlung bei noch lebenden Urheberrechtsinhabern bis hin zur Bestimmung der entweder in diesem Fall (Verwertungs-)Rechtlosigkeit von Betrachtern oder (Forderungs-)Rechtlosigkeit der Künstler und Künstlerinnen (die es ja momentan sowieso gibt).

Dass sich im Grunde - meinem Gedanken nach - im Umgang nichts ändert, ist doch in aller Sinne. Nur eines änderte sich eben doch, wenn auch faktisch unsichtbar: die Klarheit der Rechte und adäquate Entlohnung der Kunstschaffenden.

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1. Muss ich die Erlaubnis beim Künstler einholen oder beim Eigentümer (z.B. der Stadt)? An wen geht die Entrichtung?

2. Wenn das Gesetz Klarheit schaffen soll und Du auf einen sorgfältigen Gesetzfindungsprozess vertraust, warum wurden die Journalisten-/Fotografenverbände offensichtlich nicht mit einbezogen?'

3. Wo bleibt die Klarheit, wenn ich einen kompletten Satz neuer Gesetze benötige, um Unklarheiten zu vermeiden? Welche Klarheit wird geschaffen, wenn auch mit Werbung versehene Weblogs plötzlich abgemahnt werden können (oder siehe das Beispiel mit dem Holocaust-Mahnmal)? Zu Schweigen von möglichen Streitfällen, ob ich nun das Kunstwerk oder den öffentlichen Platz fotografiert habe.

4. Es geht doch vor allem nicht um ein neues Gesetz, sondern um die ersatzlose Streichung einer bisherigen Regelung, wenn ich das richtig verstanden habe? Eine, die die Arbeit von Fotografen, die ebenfalls von ihrem Werk leben, in einem bestimmten Bereich unter Schutz gestellt hat?

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Nur zu 1, weil ich da vermutlich missverstanden worden bin: Man müsste nichts zahlen, weder an Eigentümer noch Künstler - weil die Verwertungsrechte der Kunst, die mit öffentlichen Geldern gekauft würde, beim Kauf entgolten würden und fortan bei »der Öffentlichkeit« lägen; alle dürften also.

Ähnliche Buyout-Regelungen gibt es ja in den verschiedensten Bereichen, ich fände eine solche Regelung gut.

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Wie ist das denn mit Gebäuden geregelt? Wollen manche Architekten auch Geld sehen für das Ablichten eines Büroturms?
Kurz in den verlinkten Artikel reingelesen... Also, Bauwerke sind ausgenommen. Irgendwie willkürlich.

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Nachtrag:

Im Grunde finde ich das Prinzip auch gar nicht so schlecht: Wenn das, womit ich Geld verdienen will (z.B. Postkarte), primär Deine Kunst ist, nicht meine (stinknormales Postkartenfoto), dann sollte ich dich dafür bezahlen.

Alles Weitere ist, denke ich, vor allem eine Frage der Verwaltung: Kunst für den öffentlichen Raum, die mit öffentlichem Geld bezahlt wurde, sollte auf einer vertraglichen Grundlage gekauft werden, die solche Rechte (alle dürfen das fotografieren, zu welchem Zweck auch immer) abdeckt.

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Die alte Regelung ist eindeutig. Die neue ein Tummelplatz für Abmahnhelden, Querulanten und Superjuristen.

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Zeitungen gibt es bald nur noch über The Pirate Bay, hihihi.

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Wie machen Sie das dann eigentlich künftig bei Ihrer Vogelfotographie? Vor dem Abdrücken erst ein Tschilp einholen?

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Jedem Kieselstein sein Persönlichkeitsrecht! Zurück zum Animismus! Schützt das Copyright auf Elfen!

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Es sei denn, es sind relative Vögel der Zeitgeschichte, für die braucht man kein Model-Release, glaub ich.

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kunst im oeffentlichen raum wird von "meinen steuergeldern" bezahlt, ich bin also miteigentuemer.
den meisten schrott sollte man als buerger sogar zerstoeren duerfen, finde ich.

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die briten sind schon ein ganzes stück weiter. dort gelten photographen im stadtraum als mutmassliche terrorplaner: hier das entsprechende plakat (pdf).

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wer in london sowas photographiert, sieht seine nächste krähe womöglich beim hofgang.

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die idee geht vermutlich in richtung der errichtung einer art GEMA: de.wikipedia.org für bildende künstler, und vermutlich auch daher abgespeckt. war hier in österreich schon einmal von einer gruppe maler/bildhauer kurz angedacht worden, aber schnell wieder verworfen wegen undurchführbarkeit. an sich nicht unbedingt eine schlechte idee, so rein grundsätzlich und unter bestimmten umständen.

interessant wäre allerdings ein no-name "künstler", der irgendwas irgendwohin stellt, wartet bis ein japaner ein bildel macht davon, und dann den hut aufhält. wie das dann endet will ich sicherheitshalber einmal gar nicht wissen.

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Wie, wenn man den Begriff "Ausstellungshonorar" auf "Kunst im öffentlichen Raum" ausdehnen würde? Das Ordnungsamt als Galerist. Kleiner Zuschlag fürs Abbilden forever, und gut ist. (Auch nichts anderes als das, was etc.pp meinte, schon klar).

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Ja, ich bin sicher der allerletzte Nerd, der was dagegen hat, wenn Geld an die Kunst fließt. Wovor mir nur graut, sind die juristischen Wickeleien. Ich schieße als Amateur ein Foto, auf dem ein Trumm von Heinz Kaputnik mit drauf ist. 15 Jahre später kann ich es aus irgendeinem Grund kommerziell verwerten. 15 Jahre und 1 Stunde später habe ich einen Anwalt oder eine Verwertergesellschaft oder sonstige Heinzen am Hals, weil in der Zwischenzeit nebenbei so ein Paragraf gestrichen wurde. Wenn man sagen würde: Im Vertrag mit dem Auftraggeber sind diese Rechte abgegolten und rückwirkend is nix mit Zahlungen. Dann ist es OK. Hat aber auch keine Auswirkungen weiter.

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Der Name Heinz zeigt Dödeltum an, man kann es nicht leugnen. Heinz Kaputnik sollte Mørdt-Universum eine Rolle spielen.

Ach so, zum Thema. Die juristischen Sprengfallen sehe ich auch voraus. Man denke nur an den Quatsch mit dem Atomium und dem Eiffelturm.

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Oh, ich kenne auch Heinze, die absolut angenehme Zeitgenossen sind. Mordt müsste in der Tat mal wieder etwas tun. Vielleicht kann ich ihn ja mal fragen, wenn ich mal nicht 15h/Tag arbeiten muss.

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Luft, Wasser, Feuer, es gibt noch viel zu viele Sachen mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen auf der Welt und Öffentlichkeit ist eine dreihundert Jahre alte Ideologie, die bald ihren Platz neben dem Kommunismus einnehmen wird. Die Richtung des Gesetzes stimmt also, aber ist es nicht typisch für die liberale Hasenfüßigkeit unserer läppischen Kompromissdemokratie, dass ausgerechnet für die Bauwerke eine Ausnahme gemacht werden soll?

Ohnehin: Die Praxis dieses Gesetzes wird mithilfe leistungsfähiger Kanzleien so gehen: Die werten Herrschaften, die bislang als Personen der Zeitgeschichte uneingeschränkt der fotografischen Willkür ausgesetzt sind und damit unfreiwillig einem ganzen journalistischen Aftergewerbe sein Auskommen sichern, werden fürderhin für sich selbst den Kunstrang beanspruchen können. Wunderbar!

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Bis einer mal die Sonne verklagt und die beleidigt ausgeht.

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relativ idealerwise sollte es so ausgehen, dass z.b. fotografen, die entsprechendes (möglicherweise) abbilden, eine jährliche abschlagssumeme zahlen und gut ist es. jetzt nicht, dass ich das gutheisen können tun taten täterte. aber darauf wird es wohl rauskommen: abzocke der noch nicht ordentlich abgezockten freiberuflichen im voraus. den rest erwischt man ja sowieso nur per zufall.

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Naja, ab wann steht ein Kunstwerk im Mittelpunkt einer Fotografie? Ab wann ist einer ein professioneller Fotograf? Wenn er bei Magnum Mitglied ist? Wenn er für einen Euro ein Bild bei Fotolia einstellt? Das sind Fragen, die letztlich dann nur Juristen beantworten können. Teure und streitsüchtige Juristen. Über Jahre und Jahrzehnte hinweg. Nobody wants that. Wer ein Kunstwerk in die Öffentlichkeit stellt, will, dass es Beachtung findet. Und die paar Kröten, die ein Fotograf - auch ein Profi - heute noch mit seinen Bildern macht, hey, davon wird auch ein armer Bildhauer nicht mehr fett. Am Ende profitieren nur die Streithansel davon. Die Rechte sollten bei "Kunst am Bau" mit der Bezahlung durch die öffentliche Hand abgegolten sein.

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www.met.police.uk

geht auch um terrorgefahr ,jedenfalls soll nicht jeder rumknipsen wie er will. telefone und sim-karten wechseln ist auch verdächtig.

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Was meinen Sie, warum ich nur noch im Wald fotografiere?

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Kunstinteressent = Terrorist

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Last update: 2009.07.03, 22:51
 
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is ja auch ein hohes...
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by cursor (2009.07.03, 22:51)
sorry, noch mal OT tr.im
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by DaveKay (2009.07.03, 22:46)
Lexar Image Rescue sollte es...
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by micro_robert (2009.07.02, 08:41)
OT einer für sie vowe.net
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by DaveKay (2009.07.01, 22:36)
die eule is ein schlaues...
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by z-i-w-o (2009.07.01, 22:24)
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